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Die zehn Experten-Tipps zur
Schimmelvermeidung

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Bei einem bekannten Risiko von Schimmelvorkommen in einer Wohnung kann man darauf zur Vermeidung leicht mit einigen wenigen Anpassungen im Wohnverhalten reagieren. Ein Risiko ist immer vorhanden:

In Altbauten bis Anfang der 80er Jahre
   wegen geringem Wärmeschutz.
In Neubauten wegen hoher Baufeuchte,
   insbesondere im ersten Winter.
Generell bei Vorhandensein dicht
   schließender Fensterfugen
Bei hoher Feuchteproduktion der Bewohner,
   z. B. durch viel Duschen,
   Wäschetrocknen oder
viele Pflanzen in der Wohnung


1) Täglich mehrmals lüften
2) Im Winter nur Stoßlüftung
3) Immer nur kurz lüften
4) Lüften auch bei Regen
5) Feuchtebelastung direkt rauslüften
6) Alle Zimmer beheizen
7) Abwesenheit am Tage ohne Problem
8) Möbel mit Abstand zu Außenwänden
9) Kein Wäschetrocknen in der Wohnung
10) Keine Kellerlüftung im Sommer


1) Täglich mehrmals lüften

Mindestens 3-4 Mal täglich, darüber hinaus immer nach Anzeige eines Hygrometers. Einmal tägliches lüften der Wohnung reicht nur in den seltensten Fällen. Im Interesse einer hygienischen gesunden Atemluft muss bei Anwesenheit der Bewohner mindestens 3-4 Mal täglich gründlich gelüftet werden.



Die beste Orientierung bietet ein Hygrometer. In Altbauten (bis ca. 1980) muss während des Winters (unter +5°C) bei Erreichen von 50-55% r. F. gelüftet werden. In allen anderen Fällen muss die Lüftung spätestens bei 60 - 65% r. F. erfolgen.


2) Im Winter nur Stoßlüftung

Eine Fensterbank muss frei bleiben, denn Kipplüftung kühlt aus und erhöht die Heizkosten. Während der Heizperiode muss zum effektiven Luftaustausch in jedem Raum das Fenster kurz ganz geöffnet werden.

Bei vollgestellten Fensterbänken ist das nicht möglich, daher benötigt jedes Zimmer ein ganz zu öffnendes Fenster. In der Zeit von Oktober bis April hat Kipplüften nur nachteilige Folgen. Der Luftaustausch erfolgt sehr schleppend. Dafür kühlen die Raumflächen rund um das Fenster sowie der Boden stark aus. Kipplüften ist für deutlich erhöhte Heizkosten verantwortlich.


3) Immer nur kurz lüften

Gewöhnlich 10 - 15 Minuten, bei Frost sind maximal 5 Minuten völlig ausreichend.

Der Austausch verbrauchter Luft gegen Frischluft funktioniert bei kalten Temperaturen sehr schnell.

Unter + 5° C genügen maximal 5 Minuten!
Bei wärmeren Außentemperaturen gilt die Faustregel:

bei 5 - 10° C Lüftungsdauer
   5 – 10 Minuten
bei 10 – 15° C Lüftungsdauer
   10 – 15 Minuten
über 15° C Lüftungsdauer beliebig,
   nach Wohlbefinden


4) Lüften auch bei Regen

Kaltluft ist immer sehr trocken, auch bei Nebel oder Regen kann und muss daher gelüftet werden. Auch bei Regen und Nebel lüften! Kalte Herbst- oder Winterluft ist immer trockener als die Luft in unseren Wohnungen. 100% feuchte Kaltluft enthält nur einen Bruchteil des Feuchteinhalts warmer, verbrauchter Zimmerluft!

Kalte Luft kann nur wenig Feuchte aufnehmen. Selbst wenn Kaltluft bei Regen oder Nebel 90 – 100% feucht ist: Aufgeheizt in der Wohnung ergibt sich daraus trockene Warmluft mit ca. 30% Feuchte, die wieder neue Wohnfeuchte bis zu 50 – 60% aufnehmen kann. Damit es nicht mehr wird, muss erneut gelüftet werden.


5) Feuchtebelastung direkt
    rauslüften


Feuchteentwicklung in Bad oder Küche stets direkt nach draußen und nie in die Wohnung abführen.

Luftfeuchte darf sich nicht über längere Zeit in der Wohnung verteilen. Daher gilt für einzelne Räume:

Schlafzimmer: Morgens nach dem Aufstehen
Badezimmer: Sofort nach dem Duschen
   und Baden
Küche: Während und nach dem Kochen
Wohnung: Alle Räume vor
   dem Schlafengehen


6) Alle Schlafzimmer beheizen

Die Raumtemperaturen sollen nie dauerhaft unter 18° C absinken. Türen zu weniger beheizten Räumen sind zu schließen.



Achten Sie darauf, keine Räume auskühlen zu lassen. Kalte Zimmer sind stärker schimmelgefährdet. Die Temperaturen daher – auch in nicht dauernd genutzten Räumen – nicht unter 18° C fallen lassen.

Völliges Auskühlen und Aufheizen erhöht die Heizkosten.

Schlafzimmer mag man gern auch kälter. Bei Schimmelgefahr muss dann tagsüber auf 18 – 20° C beheizt werden. Halten Sie Türen zwischen warmen und kalten Wohnbereichen dringend geschlossen. Feuchte Warmluft schlägt sich sonst in kalten Zimmern nieder.


7) Abwesenheit am Tage
    ohne Problem


Das Lüftungsverhalten bei Anwesenheit ist entscheidend. Dann kann bei Abwesenheit nichts schiefgehen.

Wer den ganzen Tag nicht zuhause ist, sollte die Wohnung nicht unter 18° C auskühlen lassen. Lüften ist nicht erforderlich, solange keine hohen Feuchtebelastungen vorhanden sind.

Auch Berufstätige können dafür Sorge tragen, morgens, abends und an Wochenenden ausreichend, entsprechend den vorgenannten Orientierungen zu lüften. So kann während der Abwesenheit kein Feuchtebestand entstehen.


8) Möbel mit Abstand
    zu Außenwänden


Möbel an Außenwänden, besonders große Schränke, benötigen mindestens 5 cm Abstand, in Altbauten mindestens 10 cm.

Außenwände sind insbesondere in Altbauten recht kalt. Dies ist kein Baumangel, sondern durch das Baualter bedingt. Besonders dort erweist es sich als günstig, dass hinter Einrichtungsgegenständen aller Art nur wenig Bauwärme gelangen kann und diese Flächen noch stärker abkühlen.

Je schlechter der Wärmeschutz der Außenwand, je kühler und feuchter das Wohnklima, umso weiter muss Abstand zu Außenwänden gehalten werden. Dazu können im Einzelfall 5 cm ausreichen, in vielen Fällen sind 10 cm erforderlich bis hin zu 20 cm in Extremfällen bei großen Möbelstücken.


9) Kein Wäschetrocknen in
    der Wohnung


Wäschetrocknung in der Wohnung ist kein Problem bei sehr guter Beheizung und Belüftung.



Wo immer möglich, sollte Wäsche in Trockenkellern, auf Trockenböden oder im Freien getrocknet werden. Stehen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann kann mit besonderer Sorgfalt auch in der Wohnung getrocknet werden.

Bei Wäschetrocknung in der Wohnung muss der betreffende Raum gut beheizt sein. Die Tür ist geschlossen zu halten und während der Trocknungsdauer muss mehrmals eine Stoßlüftung erfolgen. So wird es auch langfristig zu keinen Schäden kommen.


10) Keine Kellerlüftung im Sommer

In Kellerräumen nur lüften, wenn es draußen kälter ist als drinnen. Ein Sonderfall sind die kühlen Kellerräume in den Sommermonaten. Bereits im Frühsommer ist die Warmluft von draußen schädlich, weil ihre Feuchtelast an den kalten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen kondensiert. Im Gegensatz zum Winter darf dann keine Belüftung erfolgen. Räume im Keller sollten immer nur dann gelüftet werden, wenn es draußen kälter ist als drinnen. Dies ist im Sommer gewöhnlich nachts oder in den frühen Morgenstunden. Bei Wärmebedarf sollte statt Außenlüftung eine Beheizung der Kellerräume auch im Sommer erfolgen.

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